Folgende vorgeschriebene (Wiederholungs-) Prüfungen führen wir in Ihrem Unternehmen nach DGUV V3 wie folgt durch:
- ortsveränderliche Elektrogeräte
- ortsfeste Elektrogeräte und Maschinen
- (Unter-)Verteilungen
- Steckdosen
Was ist ein ortsveränderliches Gerät? Täglich kommen Menschen im dienstlichen oder privaten Bereich mit ortsveränderlichen elektrischen Geräten in Berührung. Diese Geräte bezeichnet man als Betriebsmittel, die während des Betriebes (Handhabung) leicht bewegt werden können, während sie an einem Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Was ist ein ortsfestes Gerät? Unter ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln bezeichnet man fest angebrachte Betriebsmittel und jene, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.
Jeder Monitor, jeder Lötkolben und auch Verlängerungskabel, müssen in bestimmten Abständen nach DGUV V3 überprüft und die Messergebnisse protokolliert werden. Dabei wird noch einmal zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen unterschieden.
Kaffeemaschinen, PC, Drucker, Verlängerungen, Ladegeräte, Wasserkocher, schnurlose Telefone u.v.m., unterliegen Prüfungen. Jeder Nutzer besitzt ein verschieden ausgeprägtes Verständnis für die Besonderheiten, Gefahren sowie den Umgang mit Elektrotechnik und elektrischen Geräten. Gerätehersteller sind verpflichtet, zur eigentlichen Gerätefunktion geeignete Maßnahmen zur Unfallverhütung vorzusehen.
Diese entbindet die Betreiber jedoch nicht, den Betriebs- und Sicherheitszustand ihrer elektromechanischen Geräte durch entsprechende Maßnahmen selbst zu überwachen. Festgelegt werden in der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung folgende Intervalle: Werkstattgeräte, Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Verlängerungen, elektrische Sägen, Staubsauger, Bandschleifer, Stichsägen u.v.m.
Erstmals 1934 führte dieser Umstand zur Aufstellung von Unfallverhütungsvorschriften, aus denen letztlich auch das "Vorschriftenwerk der Berufsgenossenschaften", die BGV-A3 (neu DGUV V3), hervorging. Diese schreiben, den von den Berufsgenossenschaften für erforderlich gehaltenen sicherheitstechnischen Stand, unter Bezugnahme auf die allgemeinen Regeln der Technik und den VDE-Bestimmungen fest.
Die Prüfung umfasst eine Sichtprüfung, eine elektrische Prüfung sowie eine Funktionsprüfung. Ob Einzelgeräte, Anlagen, Büro- oder Wirtschaftsgebäude, wir prüfen für Sie nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaft BGV-A3 (neu DGUV V3) , im Bereich Hamburg.
Wir erfüllen für Sie folgende Leistungen:
- das Erfassen der zu prüfenden Geräte und Anlagen
- das Erstellen eines Terminplans und Terminabstimmung
- die Durchführung der Prüfung
- das Kennzeichnen der Prüflinge mit Barcode
- die Messdatenerfassung in einer Datenbank
- die Auswertung sowie den Prüfbericht
- Erstellen der Dokumentation in 2-facher Ausführung (schriftliche Form und als Datenträger)
- Archivierung und Dokumentation für 10 Jahre
Gesetzliche Vorschriften (Auszug aus BGV-A3 (neu DGUV V3)) §3 Abs. 1 "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden.
Ist bei einer elektrischen Anlage, oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür Sorge zu tragen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird, und falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel, in mangelhaften Zustand, nicht verwendet werden.